Das Leberblümchen (Hepatica nobilis, Synonyma: Anemone hepatica, Hepatica triloba), genauer Gewöhnliches Leberblümchen, auch Dreilappiges Leberblümchen genannt, ist eine Pflanzenart innerhalb der Familie der Hahnenfußgewächse (Ranunculaceae).
Der Gattungsname Hepatica wie auch der deutsche Trivialname beziehen sich auf die Gestalt der Laubblätter. Die Laubblätter erinnern im Umriss an die Form einer Leber.
Hepatica nobilis ist die verbreitetste von insgesamt sieben Arten in der Gattung Hepatica. Wie alle Arten der Gattung ist das Gewöhnliche Leberblümchen eine ausdauernde, niedrige Kleinstaude. Es blüht im zeitigen Frühjahr, bzw. zu Beginn der Vegetationsperiode in höheren Gebirgslagen. Je nach Varietät kann die Blütenfarbe ein auffälliges Azurblau, wie bei Hepatica nobilis var. nobilis aufweisen, aber auch blau, rosa, violett oder weiß sein.
Das Leberblümchen ist nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) in Deutschland „besonders geschützt“. Es darf weder gepflückt noch ausgegraben werden. In Österreich ist es nicht in allen Bundesländern geschützt.
Die Stiftung Naturschutz Hamburg und Stiftung zum Schutze gefährdeter Pflanzen (Loki-Schmidt-Stiftung) wählte das Leberblümchen zur Blume des Jahres 2013 aus. Die Stiftung sieht das Leberblümchen dadurch als gefährdet an, dass es als beliebte Gartenpflanze ausgegraben wird und dass Altwälder, ein häufiger Standort, immer seltener werden.
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